Österreich - Ökostromverordnung zu Einspeisetarifen

Geschrieben von: Michael Pankratius

Österreichs Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner erlässt eine neue Ökostromverordnung. Er sei glücklich, dass die endgültige Einigung mit Sozial- und Umweltministerium über die neue Tarifverordnung für Ökostrom gelungen sei, nachdem der Gesetzesentwurf für viel negative Kritik und einer neuerlichen Begutachtung gesorgt hatte. “Mit den neuen Tarifen liefern wir wichtige Anreize für Investitionen in Ökostrom-Technologien. Wirtschaftlich sinnvolle Projekte und Standorte werden auf dem Weg zur Marktreife effizient gefördert, ohne dass unnötige Zusatzkosten für Haushalte, Gewerbe und Industrie entstehen”, betont Mitterlehner.

Für die Energie aus Biomasse (z.B. Hackschnitzel- und Pellets-Anlagen) gibt es künftig sieben statt vier Klassen, um die vielen verschiedenen Leistungsstärken der Anlagen stärker zu berücksichtigen. Die Einspeisetarife liegen je nach Anlagengröße zwischen 10 und 14,98 Cent pro kWh. Hier werden aber noch weitere Verbesserungen für Investoren im Rahmen der neuen Energiestrategie diskutiert.

Bei Biogas werden die Tarifklassen von fünf auf drei reduziert. Künftig liegen die Tarife je nach Anlagengröße zwischen 13 und 18,5 Cent pro kWh. Zudem wird aber ein beträchtlicher Teil der neuen Biogas-Anlagen von einem Bonus über zwei Cent pro kWh für die Nutzung von Abwärme profitieren. Dieser Zuschlag wurde bereits im Ökostromgesetz festgelegt. Zusätzlich erhalten bestehende Biogas-Anlagen einen Rohstoffzuschlag von drei Cent je kWh, der inzwischen über die neue Rohstoffzuschlags-Verordnung des Wirtschaftsministeriums geregelt wurde.


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Datum: Dienstag, 2. Februar 2010 11:13
Themengebiet: Bioenergie, Feste Brennstoffe | Trackback: Trackback-URL
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