Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) begrüßt Verabschiedung des novellierten EEG durch Bundestag

Geschrieben von: KM

Mit grundsätzlicher Zustimmung zu vielen inhaltlichen Regelungen hat der Bundesverband BioEnergie die heutige Verabschiedung des novellierten Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) durch den Deutschen Bundestag begrüßt. Allerdings lasse das novellierte EEG aus Sicht der Bioenergie auch einige notwendige Korrekturen vermissen.

Positiv bewertet der BBE insbesondere, dass die Vergütungssätze an die in den letzten beiden Jahren stark angestiegenen Biomasserohstoffkosten durch moderate Anhebungen der Grundvergütung, des Nachwachsenden Rohstoff-Bonus und des KWK-Bonus angepasst worden sind. Ebenso begrüßt der BBE, dass das novellierte EEG verstärkte Impulse für die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Reststoffen, wie z.B. Gülle, Stroh und Landschaftspflegematerialien, setze und somit einen Anreiz zur ökonomischen Mobilisierung dieser Biomassepotentiale biete. Durch die gesamten Vergütungsanpassungen und Erweiterungen werden aus Sicht des BBE gute Perspektiven für einen nachhaltigen und klimafreundlichen Ausbau der Bioenergie in der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung gesetzt. Insbesondere der verstärkte Anreiz des KWK-Bonus werde zu optimierten Wärmenutzungskonzepten und zu einer deutlichen Effizienzsteigerung von Bioenergieanlagen führen. Besonders positiv hebt der BBE hervor, dass die überwiegenden Vergütungsanpassungen sowohl für Alt- und Neuanlagen gelten. Diese Regelung helfe zum einen vielen durch die gestiegenen Biomassekosten in wirtschaftliche Not geratene Altanlagen, insbesondere Biogasanlagen, und führe zum anderen zu einer weitestgehend fairen Wettbewerbssituation von Alt- und Neuanlagen.

Enttäuscht zeigt sich der BBE, dass das novellierte EEG erst zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten wird. Aufgrund der gestiegenen Kosten für Biomasse und in Erwartung des novellierten EEG konnten in 2008 nahezu keine neuen Bioenergieprojekte realisiert worden. Durch ein schnelles Inkrafttreten des novellierten EEG zum 1. August 2008 hingegen könnten diese enormen Investitionsblockaden gelöst werden. Inhaltlich kritisiert der BBE, dass das neue EEG für das Marktsegment der Pflanzenöl-Blockheizkraftwerke nahezu keine Ausbauperspektive mehr biete. Die Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomassen müsse selbstverständlich sichergestellt werden, die jetzige Ausgrenzung der flüssigen Bioenergieträger aus dem Nachwachsenden Rohstoff-Bonus beende jedoch die ökonomische Tragfähigkeit und technologische Weiterentwicklung eines wirtschaftlichen interessanten Marktsegments. Weiterhin bedauert der BBE, dass die Öffnung des Ausschließlichkeitsprinzips beim Nachwachsenden Rohstoff-Bonus nicht für die feste Biomasse gelte. Holzheizkraftwerken werde somit eine Flexibilisierungskomponente für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb vorenthalten.

Weitere Informationen:

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Bernd Geisen, Thomas Siegmund
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Datum: Freitag, 6. Juni 2008 12:47
Themengebiet: Allgemein | Trackback: Trackback-URL
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